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Definition: Ein Arbeitgeber ist jeder Unternehmer, der mindestens einen Arbeitnehmer abhängig beschäftigt.

Der Arbeitgeber kann jede natürliche und juristische Person (z. B. Aktiengesellschaft oder OHG) sein und mit dem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag schließen. Allerdings kann eine juristische Person nicht das Weisungsrecht ausüben, daher muss die Unternehmensleitung eine natürliche, geschäftsfähige Person sein.

Arbeitgeberrechte gegenüber dem Arbeitnehmer

  • Organisation der Arbeitsabläufe
  • Weisungserteilung

Arbeitgeberpflichten gegenüber dem Arbeitnehmer

  • Vergütungspflicht (Hauptpflicht) – muss die geleistete Arbeit entlohnen und die Lohnsteuer und Sozialabgaben abführen
  • Fürsorgepflicht – muss Erholungsurlaub gewähren und bei Krankheit das Entgelt (i. d. R. bis 6 Wochen) weiterzahlen
  • Beschäftigungspflicht – ist ein Mitarbeiter eingestellt, muss er beschäftigt werden
  • Zeugnispflicht – nach Austritt aus dem Unternehmen hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zeugnis

Weitere Arbeitgebernebenpflichten

Alle Mitarbeiter müssen nach dem „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ gleichbehandelt werden. Ein Arbeitnehmer darf weder aufgrund des Geschlechts, noch Religion, Herkunft, Weltanschauung, sexuellen Neigung, Alter oder Behinderung nachteilig behandelt werden.

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass in seinem Unternehmen die Regeln einhalten werden.