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Definition: Ein Arbeitnehmer verrichtet in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis entgeltlich in einem Unternehmen bzw. beim Arbeitergeber seine Arbeit und wird dafür entlohnt. Die Gesamtheit des Personals wird als Arbeitnehmer bezeichnet oder sie werden auch Mitarbeiter bzw. Belegschaft genannt.

Arbeitnehmer können Arbeiter, Angestellte oder Leitende Angestellte sein. Auf jeden Fall erbringen sie fremdbestimmte Arbeitsleistungen, d. h. das wirtschaftlich tätige Unternehmen gibt vor, welche Leistung erfüllt werden muss. Im Gegenzug bekommt der Mitarbeiter ein Gehalt (Lohn) ausbezahlt und ist sozialversichert.

Die Art und Weise der gegenseitigen Leistung zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber wird üblicherweise in einem schriftlichen Arbeitsvertrag geregelt.

Welche Arbeitnehmer-Arten werden unterschieden

  • Ein Arbeiter verrichtet hauptsächlich körperliche-mechanische Aufgaben
  • Ein Angestellter verrichtet hauptsächlich geistig-gedankliche Aufgaben
  • Ein Leitender Angestellter ist hauptsächlich mit Führungsaufgaben betraut, d. h. er übernimmt eine Art Arbeitgeberfunktion

Merkmale, die auf Arbeitnehmereigenschaften hinweisen

  • Die leistende Person ist weisungsgebunden
  • Die Arbeitszeiten sind vorgegeben
  • Der Arbeitsort ist vorgegeben
  • Einbindung in die betriebliche Organisation des Arbeitgebers
  • Ausschließlich für einen Arbeitgeber tätig, d. h. die Person ist meistens in einer Festanstellung
  • Gehalt/Lohn in Form eines festen Arbeitsentgeltes
  • Die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge werden durch den Arbeitgeber abgeführt
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub.

Der Arbeitnehmer arbeitet üblicherweise nur für einen Arbeitgeber im Gegenteil zum Freien Mitarbeiter. Der freie Mitarbeiter hat oft mehrere Auftraggeber.