Das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts bietet ein sehr vielfältiges Beratungsspektrum und ist eines der wichtigsten und beliebtesten Rechtsgebiete von Juristen und Kanzleien.
Das Arbeitsrecht setzt sich aus einer Vielzahl von Einzelgesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zusammen. Es regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und abhängigen Arbeitsverhältnissen von Arbeitnehmern.
Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht – das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie das Kollektivarbeitsrecht, welches die Beziehung zwischen Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband einerseits und Betriebsrat oder Gewerkschaft andererseits regelt.
Arbeitnehmerschutz – ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts
Der Arbeitnehmerschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts und hier kommt es oft zwischen den Parteien zu Auseinandersetzungen, die zu einem Rechtsstreit vor Gericht führen.
Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können und sollten bei einer unklaren Rechtslage die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Viele Rechtsstreitigkeiten lassen sich bereits im Vorfeld lösen und müssen nicht immer vor Gericht ausgetragen werden.
Zum Beispiel eine durch den Arbeitgeber falsch berechnete Kündigungsfrist führt oft zum Streit bzw. zu einer Kündigungsschutzklage. Hätte man sich hier im Vorfeld anwaltlich beraten lassen, könnte in dem einen oder anderen Fall eine Klage abgewendet werden.
Viele Kanzleien, insbesondere Großkanzleien bieten ihre Rechtsberatung zu Themen an, wie z. B.:
- Der Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Unterstützung bei Kündigung und Personalabbau
- Beratung im Kündigungsschutzrecht
- Fragen des Betriebsübergangs
- Erstellung von Betriebsanhörungen
- Fragen der Mitbestimmung von Arbeitnehmern im Aufsichtsrat
- Outsourcing von Betrieben und Betriebsabteilungen
- Beratung und Durchführung von Personalabbaumaßnahmen
- Beschaffung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen im In- und Ausland
- Abwehr und Beratung bei Arbeitskämpfen
Dies sind nur einige Themenschwerpunkte und es gibt noch viele weitere. Daran sieht man, wie vielfältig und interessant das Arbeitsrecht ist.
Nach dem abgeschlossenen Jurastudium und erster Berufspraxis können Volljuristen den Fachanwalt für Arbeitsrecht machen.