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Was ist ein Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen einem Arbeitgeber und Arbeitnehmer und definiert die Rechte und Pflichten beider Parteien.

Rechtliche Grundlage

Die arbeitsrechtlichen Grundlagen für den Arbeitsvertrag sind in den §§ 611-630 BGB als Unterpunkt des Dienstvertrages zu finden.

Form

Der Arbeitsvertrag kann formlos geschlossen werden, d. h. wenn beide Parteien mündlich eine Willenserklärung abgeben, z. B. per Handschlag, kommt ein Vertrag zustande. Außer Gesetze, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen schreiben vor, dass der Vertrag schriftlich erfolgen muss.

Darüber hinaus ist es immer ratsamer einen Arbeitsvertrag, wie auch jeden anderen Vertrag, schriftlich abzuschließen. So wissen beide Seiten, wie sie sich verhalten müssen.

Arten

Der Arbeitsvertrag kann unbefristet oder befristet geschlossen werden.

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird auch als Dauerarbeitsvertrag bezeichnet. Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Die Kündigungsfrist ergibt sich entweder aus dem Gesetz, einer Tarif- und Betriebsvereinbarung.

Das befristete Arbeitsverhältnis endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss.

Inhalt

Was sollte auf jeden Fall in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden

  • Name/Anschrift vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Vertragsparteien)
  • Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Probezeit (meistens 6 Monate)
  • Art der Tätigkeit
  • Arbeitsort
  • Vergütung (Höhe des Gehaltes und Fälligkeit der Zahlung)
  • Arbeitszeiten
  • Kündigungsfristen
  • Dauer des Erholungsurlaubes
  • Sonstige Sozialleistungen
  • Arbeitsverhinderung (Erkrankung oder Tod)
  • Lohnfortzahlung während einer Krankheit
  • Reglungen aus Tarifverträgen, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen

Darüber hinaus kann der Vertrag ein Wettbewerbsverbot bzw. eine Konkurrenzklausel, die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses regeln.

Mängel

Ein Arbeitsvertrag kann verschiedene Mängel aufweisen, die dann für die Zukunft zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen können.

Solche Mängel könnten sein:

  • Verstoß gegen gültige Gesetze z. B. Beschäftigung von Kindern
  • Irrtum
  • Arglistige Täuschung
  • Drohung
  • Verstoß gegen die guten Sitten

Je nach Härte (Anfechtbarkeit) des Mangels muss auch nicht eine mögliche Kündigungsfrist eingehalten werden.

Vertragsparteien

Ein Arbeitsvertrag darf grundsätzlich nur von geschäftsfähigen Personen abgeschlossen werden. Ist eine Partei geschäftsunfähig, darf in dem Fall nur der gesetzliche Vertreter handeln und muss der Vereinbarung zustimmen.