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Die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers wird entweder durch einen Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung oder den individuellen Arbeitsvertrag geregelt.

Die vereinbarte Arbeitszeit regelt den Beginn bis zum Ende der Arbeit, wobei Ruhepausen nicht berechnet werden.

Die rechtliche Grundlage liefert das seit 1994 geltende Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das Gesetz gibt den Rahmen für die Höchstarbeitsdauer, Pausen, Ruhezeiten, Nacht- und Schichtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit vor. Es dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung, unter Berücksichtigung der Anforderungen durch den Arbeitgeber, zu schützen.

Das Überschreiten der gesetzlichen Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden ist nur in Ausnahmefällen bis zu 10 Stunden pro Tag zulässig. Das gilt nur dann, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden werktäglich gearbeitet wird.

Ruhepausen

Die Ruhepausen dienen zur körperlichen und geistigen Erholung von der Arbeit. Jeder Arbeitnehmer hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Ruhepause, das wird im § 4 Arbeitszeitgesetz geregelt. Die Ruhepause muss zwar vom Arbeitgeber gewährt werden, jedoch wird sie nicht bezahlt.

 

  • Arbeitet ein Arbeitnehmer 6 Stunden am Tag, muss er keine Pause machen.
  • Arbeitet ein Arbeitnehmer zwischen 6 und 9 Stunden am Tag, muss ihm eine Pause von mindestens 30 Minuten gewährt werden.
  • Arbeitet ein Arbeitnehmer mehr als 9 Stunden, muss ihm eine Pause von 45 Minuten gewährt werden.

Ruhezeit

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss dem Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewährt werden. In bestimmten Berufssparten wie z. B. in Pflegeberufen, in Krankenhäusern oder in der Gastronomie sind Ausnahmeregelungen zulässig. Jedoch muss dann die Ruhezeit entsprechend verlängert werden.

In Tarifverträgen bzw. Betriebs- oder Dienstvereinbarungen können teilweise abweichenden Regelungen getroffen werden.

Flexibilisierung und Individualisierung der Arbeitszeit

In Zukunft wird man u. a. auch im Zuge der Digitalisierung die Arbeitszeit noch weiter flexibel gestalten. Die Unternehmen müssen zum einen die Wettbewerbsfähigkeit sichern und zum anderen müssen sie den Anforderungen der Arbeitnehmer gerecht werden.