Das Bank- und Finanzrecht bildet die Schnittstelle zwischen Anbietern und Nachfragern von Kapital. Zu den Mandanten dieses Rechtsgebietes zählen neben Investmentbanken und Unternehmen, auch Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften und Fondsgesellschaften. Darüber hinaus Stiftungen und vermögende Privatpersonen.
Das Leistungsspektrum der Kanzleien umfasst u. a. die rechtliche Beratung in folgenden Bereichen:
- Unternehmensfinanzierung von Kreditgebern und Kreditnehmern
- Erstellung und Prüfung von AGBs für Banken und Versicherungen
- Projektfinanzierung im Bereich Energien und Infrastruktur
- Asset Finance z. B. von Flugzeugen, Schiffen und Schienenfahrzeugen
- Leasing und Factoring
- Immobilienfinanzierung
- Gestaltung und Einführung von Bank- und Finanzdienstleistungsprodukten
- Innovative Finanzierungsformen wie Crowdinvesting
- Gründungen und Übernahme von Banken, Versicherungsunternehmen und E-Geldinstituten