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Das Bank- und Finanzrecht bildet die Schnittstelle zwischen Anbietern und Nachfragern von Kapital. Zu den Mandanten dieses Rechtsgebietes zählen neben Investmentbanken und Unternehmen, auch Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften und Fondsgesellschaften. Darüber hinaus Stiftungen und vermögende Privatpersonen.

 

Das Leistungsspektrum der Kanzleien umfasst u. a. die rechtliche Beratung in folgenden Bereichen:

  • Unternehmensfinanzierung von Kreditgebern und Kreditnehmern
  • Erstellung und Prüfung von AGBs für Banken und Versicherungen
  • Projektfinanzierung im Bereich Energien und Infrastruktur
  • Asset Finance z. B. von Flugzeugen, Schiffen und Schienenfahrzeugen
  • Leasing und Factoring
  • Immobilienfinanzierung
  • Gestaltung und Einführung von Bank- und Finanzdienstleistungsprodukten
  • Innovative Finanzierungsformen wie Crowdinvesting
  • Gründungen und Übernahme von Banken, Versicherungsunternehmen und E-Geldinstituten