Was verdient ein Datenschutzbeauftragter?
48.200 – 67.000
Im Schnitt € 56.100
Grundlage
Grundlage für einen Datenschutzbeauftragten und seine weiteren Aufgaben ist unter anderem die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Aus diesem Gesetz leitet ein Datenschutzbeauftragter seine Handlungen und Weisungen ab.
Die DS-GVO ist am 25. Mai 2018 in Deutschland wirksam geworden und bildet den datenschutzrechtlichen Rahmen innerhalb der Europäischen Union. Sämtliche Unternehmen mussten ihre Geschäftsabläufe ab diesem Zeitpunkt an die neue Rechtslage anpassen. Der Datenschutzbeauftragte überwacht diese Prozesse entweder als externer Berater oder als interner Mitarbeiter.
Aufgaben und Kompetenzen
Der interne und externe Datenschutzbeauftragte ist für Überwachung und Sicherheit personalbezogener Daten verantwortlich.
Damit die Aufgaben und Anforderungen im Einklang mit dem Gesetz erfüllt werden, braucht ein Datenschutzbeauftragter ein sehr umfangreiches Fachwissen.
Je komplexer ein Unternehmen ist, desto mehr Wissen wird von dem Datenschutzbeauftragten abverlangt.
Tagtägliche Arbeit
Der Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartner sowohl für den Arbeitgeber (Unternehmer) als auch für die Arbeitnehmer oder den Betriebsrat.
Außenstehende, wie Kunden, Vertragspartner und Lieferanten können sich bei Unklarheiten zum Datenschutz an den Datenschutzbeauftragten wenden.
Der Datenschutzbeauftragte ist weiterhin Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen.
In der Regel wird der Datenschutzbeauftragte auch bei Mitarbeiterschulungen zum Thema Datenschutz eingebunden. So können Fragen zu den täglichen Anforderungen im Datenschutz sofort geklärt werden und die Mitarbeiter bekommen mehr Routine in der Anwendung des Gesetzes.
Bei Problemen beim Datenschutz muss der Datenschutzbeauftragte Lösungen finden, damit Datenschutzrichtlinien eingehalten werden. In dem Fall ist der Datenschutzbeauftragte z. B. Bindeglied zwischen einer Aufsichtsbehörde und dem Arbeitgeber/Arbeitnehmer.
Aufgaben in Kürze
- Überwachung von personalbezogenen Daten – damit Datenschutzrichtlinien eingehalten werden
- Mitarbeiterschulungen zum Thema Datenschutz
- Prüfung von Arbeitsprozessen und Betriebsvereinbarungen unter Berücksichtigung der DS-GVO
- Überwachung von internen Regelungen in Bezug auf die Nutzung des Internets und privaten E-Mails
- Mitwirkung bei Mitarbeiterkontrollen (z. B. Videoüberwachung /Zugangskontrollen)
- Protokollführung
- Verarbeitungsverzeichnis anlegen, überwachen und auf Schlüssigkeit prüfen
Ausbildung / Studium / Anforderungen
Ein Studium im Bereich Informationstechnik oder Rechtswissenschaft ist von Vorteil und hilfreich. Dazu kommen Weiterbildungen im Bereich IT-Management, IT-Sicherheit und Informatik sowie eine externe Weiterbildung zum Datenschutzbeauftragten.
Gehalt
Das Gehalt von einem angestellten Datenschutzbeauftragten mit Berufserfahrung liegt laut StepStone zwischen € 48.200 und € 67.000.
Das Gehalt ist abhängig von der Unternehmensgröße und -struktur, Berufserfahrung und Verantwortungsbereich. Darüber hinaus kommt es darauf an, welche Arbeitsprozesse im Einzelnen überwacht werden und wie umfangreich sowie detailliert die Fachkenntnisse sein müssen.
Als Berufsanfänger verdient ein Datenschutzbeauftragter zwischen € 24.000 und € 33.000.
Besonderheiten
Die Person sollte genau, analytisch und vertrauenswürdig sein.
Enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, Compliance bzw. mit dem Compliance Officer und allen relevanten Abteilungen, die mit persönlichen Daten arbeiten.