Definition und Merkmale
Ist eine Person in einem weisungsgebundenen Arbeitsverhältnis tätig, sprechen wir von einer Festanstellung bzw. angestellten Arbeitsverhältnis.
Die arbeitsrechtlichen Grundlagen für den Arbeitsvertrag sind in den §§ 611 – 630 BGB als Unterfall des Dienstvertrages geregelt.
Merkmale einer Festanstellung
- Die leistende Person ist weisungsgebunden
- Die Arbeitszeiten sind vorgegeben
- Der Arbeitsort ist vorgegeben
- Einbindung in die betriebliche Organisation des Arbeitgebers
- Ausschließlich für einen Arbeitgeber tätig
- Gehalt/Lohn in Form eines festen Arbeitsentgeltes
- Die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge werden durch den Arbeitgeber abgeführt
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub.
Arbeitnehmer können als Arbeiter oder Angestellte beschäftigt werden. Der Unterschied besteht in der Art der ausgeübten Tätigkeit. Ist die Person überwiegend körperlich-mechanisch ausübend, sprechen wir von einem Arbeiter. Ist die Person überwiegend geistig-gedanklich ausübend, sprechen wir von einem Angestellten.