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Definition und Merkmale

Ist eine Person in einem weisungsgebundenen Arbeitsverhältnis tätig, sprechen wir von einer Festanstellung bzw. angestellten Arbeitsverhältnis.

Die arbeitsrechtlichen Grundlagen für den Arbeitsvertrag sind in den §§ 611 – 630 BGB als Unterfall des Dienstvertrages geregelt.

Merkmale einer Festanstellung

  • Die leistende Person ist weisungsgebunden
  • Die Arbeitszeiten sind vorgegeben
  • Der Arbeitsort ist vorgegeben
  • Einbindung in die betriebliche Organisation des Arbeitgebers
  • Ausschließlich für einen Arbeitgeber tätig
  • Gehalt/Lohn in Form eines festen Arbeitsentgeltes
  • Die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge werden durch den Arbeitgeber abgeführt
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub.

Arbeitnehmer können als Arbeiter oder Angestellte beschäftigt werden. Der Unterschied besteht in der Art der ausgeübten Tätigkeit. Ist die Person überwiegend körperlich-mechanisch ausübend, sprechen wir von einem Arbeiter. Ist die Person überwiegend geistig-gedanklich ausübend, sprechen wir von einem Angestellten.