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Die juristischen Prüfungsnoten reichen von 0 bis 18 Punkten. Einzelne Prüfungsleistungen sind mit folgenden Noten und Punktzahlen zu bewerten.

 

Punkte Note Beschreibung
0 ungenügend eine völlig unbrauchbare Leistung
1 – 3 mangelhaft eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung
4 – 6 ausreichend eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht
7 – 9 befriedigend eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht
10 – 12 voll befriedigend eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
13 – 15 gut eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
16 – 18 sehr gut eine besonders hervorragende Leistung

Jura-Noten im Examen

Soweit Einzelbewertungen rechnerisch zu Gesamtbewertungen zusammengefasst werden, entsprechend den ermittelten Punkten, ergeben sich folgende Noten.

Punkte Note
14,00 – 18,00 sehr gut
11,50 – 13,99 gut
9,00 – 11,49 voll befriedigend
6,50 – 8,99 befriedigend
4,00 – 6,49 ausreichend
1,50 – 3,99 mangelhaft
0 – 1,49 ungenügend

Schreibt man also z. B. in der staatlichen Pflichtprüfung, welche 60 % ausmacht, durchgängig 9,00 Punkte und wurde der mündliche Teil (40 %) ebenfalls mit 9,00 Punkten bewertet, hat man im Gesamtergebnis der staatlichen Pflichtprüfung am Ende ein voll befriedigendes Ergebnis, obwohl 9,00 Punkte als Einzel-Prüfung ein „befriedigend“ bedeutet.

Wann hat man ein Prädikatsexamen laut Jura-Notenskala

Ab 9,00 Punkten spricht man von einem Prädikatsexamen. Damit stehen dem Nachwuchsjuristen bei den meisten Großkanzleien die Türen offen. Aber auch mit einem soliden befriedigenden Ergebnis oder insgesamt 16 Punkten aus beiden Staatsexamina, hat man bei der einen oder anderen Großkanzlei auch gute Chancen. Zumal ein voll befriedigendes Examen oder noch besser schaffen regelmäßig nur 15 – 20 % der Juristen, die das Examen bestanden haben. Eine Durchfallquote von 20 bis 25 % ist keine Seltenheit.

In NRW haben z. B. 2019 nur 2 Personen von 623 Absolventen die Note „sehr gut“ im 1. Staatsexamen (erste Prüfung) geschafft, daran sieht man wie hoch der Anspruch ist.