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Die juristischen Prüfungsnoten reichen von 0 – 18 Punkten. Einzelne Prüfungsleistungen sind mit folgenden Noten und Punktzahlen zu bewerten.

 

Punkte

Note

Beschreibung

0

ungenügend

eine völlig unbrauchbare Leistung

1 – 3

mangelhaft

eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung

4 – 6

ausreichend

eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht

7 – 9

befriedigend

eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht

10 – 12

vollbefriedigend

eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung

13 – 15

gut

eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung

16 – 18

sehr gut

eine besonders hervorragende Leistung

Jura-Noten im Examen

Soweit Einzelbewertungen rechnerisch zu Gesamtbewertungen zusammengefasst werden, entsprechend den ermittelten Punkten, ergeben sich folgende Noten.

Punkte Note
14,00 – 18,00 sehr gut
11,50 – 13,99 gut
9,00 – 11,49 vollbefriedigend
6,50 – 8,99 befriedigend
4,00 – 6,49 ausreichend
1,50 – 3,99 mangelhaft
0 – 1,49 ungenügend

Schreibt man also z. B. in der staatlichen Pflichtprüfung, welche 60 % ausmacht, durchgängig 9,00 Punkte und wurde der mündliche Teil (40 %) ebenfalls mit 9,00 Punkten bewertet, hat man im Gesamtergebnis der staatlichen Pflichtprüfung am Ende ein vollbefriedigendes Ergebnis, obwohl 9,00 Punkte als Einzel-Prüfung ein „befriedigend“ bedeutet.

Wann hat man ein Prädikatsexamen laut Jura-Notenskala

Ab 9,00 Punkten spricht man von einem Prädikatsexamen. Damit stehen dem Nachwuchsjuristen bei den meisten Großkanzleien die Türen offen. Aber auch mit einem soliden befriedigenden Ergebnis oder insgesamt 16 Punkten aus beiden Staatsexamina, hat man bei der einen oder anderen Großkanzlei auch gute Chancen. Zumal ein vollbefriedigendes Examen oder noch besser schaffen regelmäßig nur 15 – 20 % der Juristen, die das Examen bestanden haben. Eine Durchfallquote von 20-25 % ist keine Seltenheit.

In NRW haben z. B. 2019 nur 2 Personen von 623 Absolventen die Note „sehr gut“ im 1 Staatsexamen (erste Prüfung) geschafft, daran sieht man wie hoch der Anspruch ist.