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Das Wettbewerbs- und Kartellrecht ist eines der umsatzstärksten Gebiete in der Rechtsberatung. Insbesondere Großkanzleien und Kanzleiboutiquen sind hier sehr aktiv. Die Mandanten reichen von Unternehmen und Verbänden bis hin zur Einzelperson.

Gerade im Kartellrecht ist es unabdingbar im Vorfeld, z. B. bei geplanten Unternehmenszusammenschlüssen, etwaige kartellrechtliche Risiken zu analysieren und möglichst wettbewerbskonforme Lösungswege aufzuzeigen. Bei Kartellverstößen können sehr hohe Bußgelder und Schadenersatzansprüche drohen.

Dies gilt ebenfalls für wettbewerbsbeschränkende Absprachen oder Vereinbarungen. Genauer gesagt: „Alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken“ – Art. 101 Abs. 1 Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

 

Die kartellrechtliche Rechtsberatung umfasst u. a.:

  • Die Übernahme fusionsrechtlicher Machbarkeitsanalysen
  • Überprüfung kartellrechtlicher Anmeldepflichten
  • Verteidigung gegen Kartellbehörden und staatsanwaltliche Ermittlungsmaßnahmen
  • Vertretung bei Fusionskontrollverfahren
  • Begleitung im Fall von kartellrechtlichen Durchsuchungen
  • Beratung im Vertriebskartellrecht