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Kündigung Arbeitsvertrag

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Lesedauer etwa 17 Minuten.

Im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte hat sich beim Thema Kündigung von Arbeitsverhältnissen einiges getan. Der Gesetzgeber hat zum Wohle der Arbeitnehmer mehr Klarheit geschaffen.

Wird ein Arbeitnehmer im individuellen Arbeitsvertrag schlechter gestellt, als es das Gesetz vorschreibt, greift in dem Fall die gesetzliche Regelung. Der Arbeitnehmer darf nicht durch einen individuellen Arbeitsvertrag benachteiligt werden.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitsverhältnisse ist in § 622 BGB geregelt. Demnach beträgt die ordentliche Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Auf weitere Besonderheiten und Regelungen gehe ich noch näher ein.

Möchtest du mehr über das Individualarbeitsrecht erfahren, dann lies diesen Artikel.

Eine Kündigung per SMS, E-Mail, Telefax oder über sonstige Chats ist nichtig.

Kündigung – allgemeine Definition

Der Begriff der Kündigung wird meist mit dem Arbeitsrecht assoziiert. Doch die Kündigung an sich hat nicht nur etwas mit dem Arbeitsrecht und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu tun.

In der allgemeinen Rechtsprechung heißt es, dass mit der Kündigung ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis durch einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung beendet wird.

Dabei geht es meist um Arbeits-, Versicherungs-, Kredit- oder Mietverträge. Darüber hinaus gibt es noch weitere Vertragsarten, die gekündigt werden können wie z. B. ein Handyvertrag oder Pachtvertrag etc.

Sobald wir etwas dauerhaft beenden möchten, womit wir einen Vertrag abgeschlossen haben, fällt der Begriff Kündigung.

In diesem Artikel beziehen wir uns allerdings nur auf die Kündigung von einem Arbeitsvertrag.

Ein Kündigungsschreiben muss eigenhändig unterschrieben sein.

Vor Kündigung von einem Arbeitsvertrag – bitte Kündigungsfristen prüfen

Früher oder später sollte sich jeder Arbeitnehmer mit dem Thema Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auseinandersetzen. Es wäre unglücklich aus Unwissenheit, Fristen und formale Vorschriften falsch anzuwenden. Im schlimmsten Fall könnte man entweder einen neuen Job nicht bekommen oder man muss länger als geplant, beim aktuellen Arbeitgeber verbleiben.

Spätestens, wenn du dein laufendes Arbeitsverhältnis beenden möchtest, musst du entweder die Kündigungsfrist im Gesetz, im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung und in deinem Arbeitsvertrag prüfen. Bist du bei der Kündigungsfrist unsicher, dann wende dich am besten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die Zeiten, in denen Arbeitnehmer ihr ganzes Berufsleben bei einem Arbeitgeber verbringen, sind heute nicht mehr gegeben. Inzwischen wird es sogar gerne gesehen, berufliche Wechsel in seiner Vita vorzuweisen. Damit zeigst du Flexibilität.

Vor diesem Hintergrund wird sich ein Arbeitnehmer öfter im Laufe seines Berufslebens mit dem Thema Kündigung von einem Arbeitsvertrag beschäftigen müssen.

Das Kündigungsschreiben muss klar formuliert sein. Der Empfänger soll sofort verstehen, was die Absicht des Dokuments ist. Es ist daher sehr hilfreich, direkt im Betreff das Wort Kündigung zu schreiben.

Rechtliches – Form, Wirksamkeit, Inhalt und Befugnis

Form: Kündigung von einem Arbeitsvertrag

Wichtig ist, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in Schriftform als empfangsbedürftige Willenserklärung beim Empfänger ankommt. Üblicherweise wird die Kündigung einseitig abgegeben.

Das bedeutet: Einer der beiden Vertragsparteien spricht die Kündigung aus und ist erst wirksam, wenn Sie beim Empfänger angekommen ist. Ab diesem Zeitpunkt (Zugang beim Empfänger) beginnt die Kündigungsfrist.

Wirksamkeit der Kündigung

Mündliche Kündigungen sind unwirksam. Hast du Stress mit deinem Chef und er ruft dir zu: Sie sind gefeuert! Hat das rechtlich keine Auswirkungen. Persönlich kann natürlich das Vertrauensverhältnis ab diesem Zeitpunkt gestört sein.

Eine Kündigung per SMS, E-Mail, Telefax oder über sonstige Chats ist nichtig.

Inhalt der Kündigung

Das Kündigungsschreiben muss vom Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer eigenhändig unterschrieben sein und der Namenszug muss erkennbar sein. Daher schreibt man in der Regel den Namen in Druckbuchstaben noch dazu.

Das Kündigungsschreiben muss klar formuliert sein. Der Empfänger soll sofort verstehen, was die Absicht des Dokuments ist. Es ist daher sehr hilfreich, direkt im Betreff das Wort Kündigung zu schreiben.

Wichtig ist auch die vollständige Anschrift des Absenders und Empfängers, das Datum zur Wahrung der Kündigungsfrist und natürlich die Einhaltung der Kündigungsfrist.

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber muss darauf hingewiesen werden, dass sich der gekündigte Arbeitnehmer spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, oder wenn der Zeitraum kürzer ist, innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis der Kündigung, bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden muss. 

Meldung Bundesagentur für Arbeit: Normalerweise muss dies persönlich erfolgen. Aufgrund von Corona-Maßnahmen ist es bis auf unbestimmte Zeit auch telefonisch oder schriftlich möglich.

Der Hinweis, dass der Arbeitnehmer eigene Aktivitäten bzgl. der Suche nach einer neuen Stelle anstrengt, sollte die Kündigung auch beinhalten. Beide Punkte sind aber keine Wirksamkeitsvoraussetzungen der Kündigung.

Die genauen Kündigungsgründe müssen nicht angegeben werden. Nur bei einer Kündigung von Schwangeren und Auszubildenden, die die Probezeit bestanden haben, gilt dies nicht. Zu finden in den § 17 Abs. 2 MuSchG und § 22 Abs. 3 BBiG.

Warum solltest du einen Arbeitsvertrag kündigen? Das sind gute Gründe, um zu kündigen.

Befugnis bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber

Bei der Befugnis sind verschiedene Gesichtspunkte zu beachten, wer darf die Kündigung Arbeitgeberseitig aussprechen. Hierbei gibt es Unterschiede bei den Rechtsformen. Im Normallfall ist klar, dass bei jeder Rechtsform der Geschäftsführer/Vorstand oder Inhaber berechtigt ist, Mitarbeiter zu kündigen.

Besteht z. B. eine GmbH aus 2 Geschäftsführern und einem Prokuristen, dann ist es nicht ausreichend, wenn nur 1 Geschäftsführer die Kündigung unterzeichnet und dieser nicht deutlich macht, dass er alleine in Vertretung für die weiteren Geschäftsführer oder Prokuristen handeln kann.

Wenn eine Kündigung in Vertretung (i. V.) ausgesprochen wird, muss dies in der Kündigungserklärung durch den Zusatz i. V. deutlich zum Ausdruck kommen.

Bestandteile einer Kündigung in Kurzfassung

Achte bei der Kündigung vom Arbeitsvertrag darauf!

In der nachfolgenden Kurzübersicht sind die wesentlichen Bestandteile und Hinweise für eine Kündigung aufgelistet:

  • Nur eine schriftliche Kündigung ist wirksam
  • Einseitige Kündigung bedeutet: Wird von einer Vertragspartei abgegeben (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber)
  • Klar formuliert, damit der Empfänger die Absicht sofort versteht
  • Das Wort Kündigung im Betreff platzieren – ist empfehlenswert
  • Wirksam ab Zeitpunkt: Kündigung ist beim Empfänger angekommen, die Frist beginnt
  • Deutlich erkennbare Unterschrift (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber)
  • Anschrift des Absenders und Empfängers ist zwingend erforderlich
  • Datum zur Wahrung der Kündigungsfrist
  • Einhaltung der Kündigungsfristen (gesetzlich, tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich)
  • Kündigung durch den Arbeitgeber: Hinweis vom Arbeitgeber zur Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit, 3 Monate vor Beendigung oder 3 Tage nach Kenntnisnahme der Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Angabe von Kündigungsgründen sind nicht zwingend erforderlich
  • Beachtung der Befugnisse für den Arbeitgeber, wer die Kündigung aussprechen und unterschreiben darf (Vertretungsbefugnisse, Prokuristen, mehrere Geschäftsführer)

Gesetzliche Kündigungsfristen

Kündigt der Arbeitgeber, dann beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist lt. § 622 BGB für alle Arbeitnehmer immer 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Die gesetzliche Kündigungsfrist verlängert sich automatisch mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit und ist wie folgt gestaffelt:

Dauer des Arbeitsverhältnisses

Kündigungsfrist

0 bis 6 Monate (Probezeit)

2 Wochen zu jedem beliebigen Tag

7 Monate bis 2 Jahre

4 Wochen zum 15. oder Ende des Kalendermonats

2 Jahre

1 Monat zum Ende des Kalendermonats

5 Jahre

2 Monate zum Ende des Kalendermonats

8 Jahre

3 Monate zum Ende des Kalendermonats

10 Jahre

4 Monate zum Ende des Kalendermonats

12 Jahre

5 Monate zum Ende des Kalendermonats

15 Jahre

6 Monate zum Ende des Kalendermonats

20 Jahre

7 Monate zum Ende des Kalendermonats

 

Wird im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag keine gesonderte Vereinbarung getroffen, so gilt für den Arbeitnehmer immer eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit.

Die genaue Berechnung der Fristen stellt viele vor Probleme. In der Vergangenheit gab es dazu richtungsweisende Gerichtsentscheidungen, die berücksichtigt und angewendet werden müssen.

Fehlerhafte Kündigungsfristen

Vielen fehlt das Wissen und es kommt oft vor, dass trotz falscher Fristen die Kündigung hingenommen wird.

Unterschreibt ein Arbeitnehmer eine arbeitgeberseitige Kündigung und lässt die Widerspruchsfrist verstreichen, auch wenn diese falsch berechnet ist, wird die Kündigung wirksam.

Vielleicht haben Arbeitnehmer Angst oder ein schlechtes Gefühl, den Arbeitgeber auf den Fehler hinzuweisen, aber letztendlich muss sich jeder an die Regeln halten. Es ist sicher im beiderseitigen Interesse, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vernünftig abgewickelt wird.

Sobald eine Kündigung ausgesprochen wird, kommt man an den vereinbarten und gesetzlichen Kündigungsfristen nicht vorbei. Jeder Fall ist jedoch, im Einzelnen zu betrachten.

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen. Bei Unklarheiten bitte vorher mit einem Fachanwalt sprechen, er ist befugt und viel tiefer in der Materie, um individuell einen Fall rechtlich zu beurteilen.