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Du hast dein rechtswissenschaftliches Studium erfolgreich mir sehr guten Noten abgeschlossen und einen Job als Anwalt in einer Top-Kanzlei angetreten. Nun kann die Karriere beginnen.

Deinem Ziel, Partner in einer Kanzlei zu werden, steht demnach nichts mehr im Wege. Jetzt heißt es fleißig arbeiten und neues Geschäft generieren. Irgendwann bekommst du die erhoffte Partnerschaft in der Kanzlei angeboten. So sieht jedenfalls die Theorie aus.

Leider ist das in der Praxis nicht so einfach. Denn die Nachfrage ist groß und so viele Partnerpositionen werden in einer Sozietät nicht immer vergeben.

Darüber hinaus muss man sich im Klaren sein, weshalb strebe ich diese Position an? Ist es der Status, die Macht oder das Geld, welches mit der Position einhergeht? Man muss auch bedenken, dass mit einer Partnerschaft andere Aufgaben auf einen zukommen.

Nicht jede Person ist dafür geeignet, Neugeschäfte zu akquirieren und Netzwerke mit vielversprechenden Mandaten aufzubauen.

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Laut Bundesrechtsanwaltskammer haben wir in Deutschland rund 166.000 * Rechtsanwälte, davon sind 6.806 Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte.

Voraussetzungen für einen Partner in einer Kanzlei

Großkanzleien haben hohe Ansprüche

Neben dem Gesamtpaket bestehend aus einem Prädikatsexamen, Promotion und möglicherweise noch dem LL.M., solltest du viel Disziplin und Engagement an den Tag legen. Weiterhin ist kommunikatives Geschick und die Gabe, Mandate zu akquirieren, von großem Vorteil.

Die Managementerfahrung, die du für diese Position benötigst, kannst du dir zum Glück im Laufe der Zeit aneignen.

Bringst du diese Voraussetzungen nicht mit, ist ein Einstieg als Partner in eine Großkanzlei so gut wie unmöglich. 

Aber wie sieht eigentlich ein klassischer Karriereweg in einer Großkanzlei aus? Früher war der sogenannte zweistufige Karriereweg in Großkanzleien vorherrschend. Das bedeutet, man fing als Associate an und arbeitete sich dann zum Partner hoch. Das funktioniert heute nicht mehr, denn es gibt gleich mehrere Karrierestufen, die du erfolgreich schaffen musst.

Möchtest du wissen, ob dein Gehalt angemessen ist? Schau auf die Seiten Gehalt.de oder Lohnspiegel.de.

Phase 1

Der Weg vom Jura-Studenten bis zum Partner

Das Studium bis zum 2. Staatsexamen

Das Jurastudium ist extrem schwierig, doch trotz aller Widrigkeiten hast du den universitären Teil erfolgreich abgeschlossen. Jetzt musst du nur noch den schriftlichen und mündlichen Teil der staatlichen Pflichtprüfung über die Bühne bekommen, damit wäre das 1. Staatsexamen geschafft.

Anschließend absolviert in Deutschland jeder angehende Jurist grundsätzlich ein 24-monatiges Rechtsreferendariat, welches mit der 2. juristischen Staatsprüfung abschließt. Hast du diese Hürde genommen, kannst du endlich als Volljurist ins Berufsleben starten.

Möchtest du erfahren, wie die Noten-Skala beim Juristen aussieht?

Phase 2

Jeder Anfang ist schwer, vom Associate zum Partner

Associate: 1. – 3. Berufsjahr

Man beginnt, wie früher, als Associate. In diesem Zeitraum arbeitest du anderen Anwälten zu und sammelst deine ersten Erfahrungen. Streiche in dieser Phase private Ereignisse aus deinem Kalender, denn dafür bleibt nicht viel Zeit übrig. Überstunden gehören zur Tagesordnung. Du wirst zwischendurch auch Nachtschichten übernehmen müssen, wenn größere Transaktionen vor dem Abschluss stehen.

Senior-Associate: 4. – 6. Berufsjahr

Nach ca. vier Jahren kannst du zum Senior-Associate aufsteigen. In diesem Zyklus beginnst du selbständig und eigenverantwortlich, Mandate zu führen. Als Senior-Associates hat man frühestens nach 5 Berufsjahren die Chance, Counsel zu werden.

Während der Zeit als Senior-Associate wurde früher oft entschieden, ob man zum Partner aufsteigt oder nicht. Es galt das sogenannte „up or out – Prinzip“. Um dem entgegenzuwirken, wurde die alternative Position des Counsel geschaffen.

Counsel: Ab dem 5. Berufsjahr

Zu diesem Zeitpunkt ist man immer noch kein vollwertiger Partner, sondern weiterhin angestellter Anwalt der Kanzlei. Du verdienst jedoch mehr als ein Senior-Associate. Entweder bleibst du auf dieser Karrierestufe stehen oder du strebst weiterhin eine Partnerschaft an. Gehen wir davon aus, alles verläuft in die richtige Bahn, dann heißt der nächste Schritt:

Junior-Partner: In der Regel nach 6. Berufsjahren

Die nächste Karrierestufe ist der Junior-Partner, welche man frühestens nach 6 Berufsjahren erreicht. Es gibt für diese Stufe verschiedene Bezeichnungen, die von Kanzlei zu Kanzlei variieren, wie z. B. Salary-Partner oder Associate-Partner.

Im Gegensatz zum Vollpartner ist man noch kein Gesellschafter, sondern bekommt weiterhin ein festes Gehalt plus Boni. Außerdem hat man nur ein geringes Mitsprache- und Stimmrecht gegenüber den Vollpartnern.

Mit Fleiß, Geduld und etwas Glück das Ziel erreichen

Phase 3

Ziel erreicht – endlich Partner in einer Kanzlei

Partner: Nach 6 – 8 Berufsjahren

In der Regel wird nach 8 Berufsjahren in vielen Großkanzleien dann schließlich über eine vollwertige Partnerschaft entschieden. Wirst du zum Partner ernannt, bist du am Gewinn sowie an allen Entscheidungen der Kanzlei beteiligt.

Das bedeutet: Du wirst in an alle strategischen Kanzleientscheidungen eingebunden, bekommst Personalverantwortung und bist für die Nachwuchsförderung zuständig. Darüber hinaus wird dir ein Teil der Stamm-Mandanten eigenverantwortlich übertragen.

Wie du siehst, ist der Weg nicht einfach. Das Ziel ist jedoch mit viel Disziplin und Fleiß umsetzbar.

Möchtest du aber lieber in einer mittelständischen Kanzlei Fuß fassen, sind die einzelnen Phasen bis zum Partner etwas kürzer.

Weitere Informationen zur Karriere findest du auf frankenheimpb.de.

* Stand 01/2024

 

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