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Der Private Equity Bereich als Investitionsform ist in den letzten Jahren weltweit immer stärker gewachsen. Auch deutsche Unternehmen und Start-ups werden immer beliebter bei in- und ausländischen Investoren.

Große und mittelständische Kanzleien beraten hier meist Finanzinvestoren im In- und Ausland sowie auch jene Unternehmen, die an einem Equity Investor Interesse haben.

Die Investitionen werden meistens durch professionelle Private Equity Gesellschaften getätigt. Mit dem gesammelten Geld der Anleger wird dann ein Private Equity Fonds aufgelegt, mit dem dann Anteile an mehreren Zielunternehmen gekauft werden. Investiert wird meistens in Unternehmen, die einen guten Cashflow nachweisen können, inklusive einer stabilen und fortgeschrittenen Unternehmensentwicklung. Ziel ist es unter anderem, die Beteiligung nach einigen Jahren mit möglichst hohem Profit zu veräußern.

Eine Sonderform der Private Equity ist das Venture-Capital. Hierbei handelt es sich um die Finanzierung in der Anfangsphase eines Unternehmens, wie z. B. Start-ups. Nicht wenige Unternehmen haben sich gerade auf solche Investitionen spezialisiert. Solche Beteiligungen sind natürlich durch eine höhere Risiko-Rendite gekennzeichnet. Deswegen ist es nicht selten, dass bei solchen Investitionen der Kapitalgeber z. B. sein betriebswirtschaftliches Know-how zur Verfügung stellt und im Gegenzug ein erweitertes Mitspracherecht erhält.

 

Juristisch zur Seite stehen die Kanzleien ihren Mandanten u. a. bei:

  • Der rechtlichen Beratung von Investoren, Gründern und Start-ups bei Beteiligungs- und Steuerthemen
  • Exitbetreuung
  • Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Beteiligungsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen