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Was verdient ein Syndikusanwalt?

55.000 – 76.000

Einstiegsgehalt € 58.800 (im Schnitt)

Aufgaben und Kompetenzen

Definition: Der Syndikusanwalt ist ein Rechtsanwalt, der seiner beruflichen Tätigkeit hauptsächlich in Festanstellung (Dienstvertrag) bei einem Auftraggeber (Unternehmen bzw. Arbeitgeber) nachgeht.

Syndikusanwälte sind oft in größeren Unternehmen wie Finanzdienstleister, Investoren, Private Equitiy, Banken, Versicherungen, Verbänden und vergleichbaren Institutionen angestellt. Sie schulden ihre Dienste in der Regel nur diesem einzelnen Auftraggeber.

Diese Unternehmen haben häufig eine eigene Rechtsabteilung mit mehreren angestellten Juristen. Für Junganwälte (Berufseinsteiger) ist der Weg in ein Unternehmen eine sehr gute Alternative zu einer Kanzlei. Der Junganwalt bekommt einen umfassenden Einblick in die Wirtschaft und sammelt darüber hinaus Erfahrungen wie Unternehmen funktionieren.

Wo ist der Unterschied zu einem Rechtsanwalt zu sehen? Der Rechtsanwalt soll unabhängig vor allem vor Gericht agieren. Sinnvolle Rechtsberatung kann es nur geben, wenn sie weisungsfrei und unabhängig erfolgt.

Jemand, der in einem angestellten Verhältnis arbeitet, schuldet seine volle Arbeitskraft einem Arbeitgeber und daher kann er naturgemäß nicht unabhängig vor Gericht auftreten und agieren.

Aufgaben vom Syndikusanwalt

Dadurch, dass heute viele Vorgänge in größeren Unternehmen sehr komplex geworden sind, müssen Juristen Verträge, Arbeitsprozesse und Compliance Vorschriften zunächst rechtlich prüfen, bevor sie umgesetzt werden.

Gerade viele (Automatisierungs)-Prozesse im Zuge der Digitalisierung erfordern Rechtssicherheit vor Markteintritt, daher wird in diesen Fällen gerne der Unternehmensjurist zur Rate gezogen.

Im Hinblick z. B. auf das Datenschutz- und Fernabsatzgesetz in Verbindung mit Kaufprozessen im Onlinegeschäft, muss ein Fachmann die rechtliche Seite beurteilen. Werden zwischen Unternehmen und Verbrauchern Waren- und Dienstleistungsverträge abgeschlossen, dann können diese schnell große Schäden nach sich ziehen, wenn die rechtliche Seite Lücken oder Fehler aufweist.

Darüber hinaus führt der Syndikusanwalt z. B. auch Verhandlungen mit gegnerischen Anwälten oder Rechtsabteilungen. Jedoch gibt es teilweise ein gesetzliches Vertretungsverbot (§ 46 BRAO). Demnach darf ein Syndikusanwalt für seinen ständigen Auftraggeber vor Gerichten und Schiedsgerichten in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt nicht tätig sein. In dem Fall muss ein externer Anwalt beauftragt werden.

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