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Definition

Das Direktionsrecht oder auch Weisungsrecht besagt: Der Arbeitgeber kann Zeit, Ort und Art der Arbeit sowie über das Verhalten des Arbeitnehmers im Unternehmen bestimmen. Jedoch kann der Arbeitgeber nur soweit in die Rechte des Arbeitnehmers eingreifen, sofern keine Konflikte mit dem Gesetz entstehen.

Der Umfang des Weisungsrechts hängt daher von gesetzlichen Bestimmungen ab, wie beispielsweise vom Arbeitssicherheits-, Arbeitszeit– und Kündigungsschutzgesetz. Darüber hinaus kann der Betriebsrat beim Direktionsrecht mitbestimmen und mitwirken.

Das Direktionsrecht ausüben

Der Arbeitgeber kann in der Betriebsordnung festlegen, dass z. B. in den Betriebsräumen nicht geraucht werden darf, denn die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter stehen im Vordergrund. Missachtet ein Arbeitnehmer diese Anweisung, macht er sich womöglich strafbar.

Ist eine Weisung des Arbeitgebers rechtswidrig, kann der Arbeitnehmer sie grundsätzlich verweigern. Weiterhin kann ein Arbeitgeber im Notfall dem Arbeitnehmer vorübergehend Aufgaben zuteilen, die nicht in seinem Arbeitsvertrag genannt sind.